Prolepsis ("Vorwegnahme"; lat. anticipatio bzw. praeceptio). Ursprünglich terminus technicus der Gerichtsrede, der ein vorab erfolgtes Eingehen und Entkräften der gegnerischen Argumente bezeichnet, stellt die Prolepsis als rhetorische Figur der syntaktischen Umstellung die Vorwegnahme einer nominalen Satzkonstituente dar
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1. Verfasser: | |
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Format: | Artikel |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
2001
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