Infirmatio: Das Substantiv "Infirmatio" gehört als nomen actionis zum Verb infirmare, das im wörtlichen Sinn "schwächen" oder "entkräften" bedeutet. In Theorie und Praxis der Rhetorik kommt es mit folgenden übertragenen Bedeutungen vor: "erschüttern" (nämlich die Glaubwürdigkeit eines Zeugen), "außer Kraft setzen" (z. B. ein Gesetz), für ungültig erklären (z.B. ein Testament). Der zurückweisende Verteidigungsgrund heißt "ratio", die Zurückweisung daher - bei Cicero - "infirmatio rationis"

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Coenen, Hans Georg 1931- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998
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