Inauguralrede: Die Bezeichnung leitet sich von der Tätigkeit der römischen Auguren her, dem inaugurare, augurium agere oder augurare. Aufgabe der Auguren war es, bei wichtigen Anlässen nach festgelegten Formeln Fragen an die Gottheiten zu richten,"um ihre Zustimmung oder Bürgschaft für bestimmte Angelegenheiten auf dem Gebiete des öffentlichen Wohls einzuholen". Darüberhinaus bestand ihre Tätigkeit in Erweiterung der ursprünglichen Handlung des inaugurare im Einweihen von Tempeln sowie dem Weihen und Einsetzen von Priestern, Königen usw. Es ist vor allem die zweite Bedeutung von inaugurare, die in dem Begriff "Inauguralrede" zum Tragen kommt. Mit Inauguralreden werden Reden anlässlich einer Amtseinsetzung sowie der Einweihung oder (Wieder-)Eröffnung einer Institution bezeichnet

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Neumann, Florian 1963- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998
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