Actio institoria. Als actio institoria wird die Klage bezeichnet, mit der der Gläubiger den Geschäftsherrn verklagen kann aus Verträgen, die er mit dem vom Geschäftsherrn auf einen Laden oder zwecks einer Gewerbetätigkeit eingesetzten Geschäftsführer (institor) [Dig. 14,3,3] abgeschlossen hat
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1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch Software Artikel |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
2007
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