Mannbarkeit, ältere Bezeichnung für die Mündigkeit; das entwickelte Römische Recht unterschied vier Altersstufen (infantia - von der Geburt bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr; impupertas - Geschlechtsreife, die beim Mädchen mit zwölf, beim Knaben mit vierzehn Jahren festgesetzt war; dieser schloss sich die minor aetas an, die mit der Bestellung eines Kurators verbunden war, sowie mit dem vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr die Volljährigkeit)

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Lingelbach, Gerhard 1948- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001
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