Translatio: Begriff aus der Juristensprache: I. Translatio iuris; II. Translatio iudicii: Translationsfälle: 1. cognitorische T.; 2. prokuratorische T.; 3. in den Fällen der Vormundschaft; 4. Erbentranslation; 5. bei der capitis deminutio minima, z.B. arrogatio oder manus-Ehe; 6. bei einem statuliber; 7. absolutio / inutile; 8. actio iniuriarum; 9. Tod des belangten filius familias; 10. Richterwechsel; III. Translatio legati; IV. Translatio possessionis

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kaser, Max 1906-1997 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1937
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