Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des § 239 I Alt. 2 StGB
Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise – etwa durch List – der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folg...
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Abschlussarbeit Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Berlin
Peter Lang
[2018]
|
Schriftenreihe: | Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht
Band 127 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | DE-12 DE-19 URL des Erstveröffentlichers |
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