Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des § 239 I Alt. 2 StGB

Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise – etwa durch List – der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folg...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schumann, Laura Sophia 1988- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Berlin Peter Lang [2018]
Schriftenreihe:Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht Band 127
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-12
DE-19
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