Gleichwie Seine Hochfürstl. Gnaden, unser allerseits gnädigster Herr Herr Ordinarius &c. &c. in Erwägung, daß die heilige christkatholische Kirch, als eine liebrecheste Mutter, auch auf den äusserlichen Wohlstand sämmentlicher ihr untergebenen Christglaubigen, in so weit dieser den Inneren, des Geistes nämlich nicht bekränket, zu allen Zeiten den sorgsamsten Bedacht nimmt, abgewichenes Jahre in dem heiligen Kirchengeboth der 40 tägigen Fastn, in Rucksicht der eben zur Zeit fürgewalteten bewägsamen mildest zu dispensiren für nothwendig befunden ... Eichstätt den 24. Jänner 1785. Ex Speciali Mandato alte fatae Reverendissimae Celsitudinis suae Joannes Martinus Lehenbaur Ss. Theol. Lic. Vicarius in Spiritualibus Generalis, ad S. Vitum Herriedae, & ad Chorum S. Wilib. Can. Cap. Joan. Gabriel Mayr, Revmi Consil. Eccl. Seeretarius[!]

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