Die Übertragung von Funktionen eines Hochschulkanzlers ohne Ernennung zum Kanzler in den Besoldungsordnungen A und B des Bayerischen Besoldungsgesetzes sind Ämter für Kanzlerinnen und Kanzler von Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen ausgewiesen ...
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Format: | Artikel |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
2014
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