Die Übertragung von Funktionen eines Hochschulkanzlers ohne Ernennung zum Kanzler in den Besoldungsordnungen A und B des Bayerischen Besoldungsgesetzes sind Ämter für Kanzlerinnen und Kanzler von Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen ausgewiesen ...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Reich, Andreas (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2014
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