Wir Damian Hartard von Gottes Gnaden deß heiligen Stuels zu Mäyntz ErtzBischoff deß Heil. Röm. Reichs durch Germanien ErtzCantzlar und Churfürst ... Fügen hiermit zu wissen welcher gestalt uns klagend an und vorgebracht worden ob wohl auff beeder unserer nechster Vorfahren weyland Herrn Ertzbischoffen und Churfürsten Johann Philipsen und Lotharien Friderichen ... Verordnung denen Hausirern und Gänglern Wüllen und Leinene Tücher ... zu verkauffen zu tragen und zubringen ... verbotten worde[n] ... Als wollen wir solche ergangene Verordnunge[n] und Verbott ... hiermit erneuert confirmirt und bestättiget haben ... so geben zu S. Martinsburg in Unserer Haupt- und Residentz-Statt Mäyntz den 6. Augusti 1676.

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Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1676
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