Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Lieber Getreuer! Nachdeme die Vorstehere der Fischer-Zunfft Haupt-Laden in Cantstatt supplicando unterthänigst vorgestellt, wie daß nach der in Anno 1719. emanirten Schiffer- und Fischer-Ordnung die Convocation zu dem sogenannten Bruder-Tag wieder erforderlich, und dabey höchst-nöthig seyn wolle, die annoch bey sothaner Zunfft continuirende und noch nicht abgethane Unordnungen bestmöglichst abstellen zu lassen, Wir auch in Conformitæt obgedachter Schiffer- und Fischer-Ordnung nach nunmehro verflossenen 4. Jahren gnädigst wollen, daß sothaner Bruder-Tag nunmehro wieder angestellt, und zu sothaner General-Zusammenkunfft der 1te September dieses Jahrs determinirt seyn solle; Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl, du sollest nicht nur 1.) Solches sammtl. Fischern bey dir, sie mögen erlernt oder ohnerlernt seyn, Eigenthumlich oder Bestand-Wasser haben, zeitlich durch Amtliche Ausschreiben kund machen, sondern auch selbigen 2.) Ernstlich auferlegen, daß sie nach Maaßgab des dieserhalb unterm 21. Aug. 1733. erlassenen Hoch-Fürstl. General-Rescripti ... was die unter den Viertels-Laden stehende Meister betrifft, sich ohne erhebliche Ursach nicht bey der Haupt- sondern auf der Viertels-Vögte Citiren bey der Viertels-Laden einfinden ...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Württemberg (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [Erscheinungsort nicht ermittelbar] [Verlag nicht ermittelbar] [1746]
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