Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 19 (DRS 19) - Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises - des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Committees e.V., Berlin, nach § 342 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs vom 8. Februar 2011

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutsches Rechnungslegungs-Standards Committee (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Köln Bundesanzeiger-Verl.-Ges. 2011
Schriftenreihe:Bundesanzeiger Beilage ; 63,28a
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