Statut des Zentralverbandes der Schuhmacher Sitz Nürnberg ; revidiert nach den Beschlüssen der Verbandstage zu Hamburg 1914, Stuttgart 1916, Würzburg 1918, Nürnberg 1920, München 1922 und Leipzig 1924 ; gültig ab 1. Oktober 1924 mit Ausnahme der Bestimmungen des § 9 Ziff. 12 bis 15 (Erwerbslosen-Unterstützung), welche am 1. Januar 1925 in Kraft treten
Gespeichert in:
Körperschaft: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Nürnberg
Fränkische Verl.-anst. & Buchdr.
1924
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