Die Einbenennung des Stiefkindes gemäß § 1618 BGB unter Berücksichtigung der Bedeutung des Namens sowie der Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils durch das Familiengericht gemäß § 1618 S.4 BGB
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Berlin
Fachhochsch. für Verwaltung und Rechtspflege
2007
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Schriftenreihe: | Beiträge aus dem Fachbereich 2, Fachbereich Rechtspflege, der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
62 |
Schlagworte: | |
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