Die Teich- und Schlick- Rechte derer dreyen hiesigen Werder, als des Dantziger- Elbing- und Marienburgischen wie die Kreutz- Herren selbige gestiffet, Ihro Koenigl. Majestaeten confirmiret, die Staende des Landes Preussen approbiret, die Herren Administratores der Laendereyen vermehret haben, so wohl in denen gemeinen Rechten gegruendet seyn, als auch ausslaendischen Teich- und Schlick- Ordnungen gleichen hat aus alten Uhrkunden ... zusammen getragen aun eroertert Daniel Vircho, Falcob. Neo- March. ...
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Mikrofilm Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Danzig
gedruckt bey Johann Friedrich Bartels
1764
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Online-Zugang: | Hilfeseite |
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