Commentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18 August 1896 nebst dem Einführungsgesetze bearbeitet von Eduard Hölder (Einleitung und Allgemeiner Teil) Friedrich Schollmeyer (Recht der Schuldverhältnisse), Otto Fischer und Ernst Heymann (Sachenrecht), Arthur Schmidt und Hermann Habicht (Familienrecht), Alfred Schultze (Erbrecht) 0. Besitzerspezifische Fußnote
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1. Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | Undetermined |
Veröffentlicht: |
München
C. H. Beck
1899 -
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