Die Bedeutung der Strafbestimmungen in §§ 22 und 23 des Gesetzes über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873, mit besonderer Rücksicht auf eine Anklagesache gegen den Herrn Bischof von Limburg wegen Zuwiderhandlung gegen eine Bestimmung dieses Gesetzes vom maigesetzlichen Standpunkte aus dargelegt von Hermann Gerlach
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Paderborn
F. Schöningh
1874
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Online-Zugang: | kostenfrei |
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