Der Drey im Müntz-Wesen correspondirenden Löbl. Reichs-Cräyse Francken, Bayern und Schwaben, Fernere, allhier in Augspurg, abgefaßte Müntz-Verordnung Bestehend in Zweyen fürohin allein giltigen Schematibus, als eines deren vollgiltigen, das andere aber deren auf 50. kr. abgewürdigten Guldiner-Sorten, etc. ; Sambt angehängter Specification, wie die erhöchte gute Sorten in Gold und Silber zu nehmen ...

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Augspurg Kroninger und Göbel [1694]
Schriftenreihe:[Sammlung von Münzordnungen und -Abschieden] [1,12]
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