Der Drey im Müntz-Wesen correspondirenden Löbl. Reichs-Cräyse Francken, Bayern und Schwaben, Fernere, allhier in Augspurg, abgefaßte Müntz-Verordnung Bestehend in Zweyen fürohin allein giltigen Schematibus, als eines deren vollgiltigen, das andere aber deren auf 50. kr. abgewürdigten Guldiner-Sorten, etc. ; Sambt angehängter Specification, wie die erhöchte gute Sorten in Gold und Silber zu nehmen ...
Gespeichert in:
Format: | Buch |
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Sprache: | Undetermined |
Veröffentlicht: |
Augspurg
Kroninger und Göbel
[1694]
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Schriftenreihe: | [Sammlung von Münzordnungen und -Abschieden]
[1,12] |
Schlagworte: | |
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