Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII zwischen dem Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften, dem Bundesverband der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, dem Bundesverband der Unfallkassen einerseits und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung andererseits über die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der Ärzte sowie die Art und Weise der Abrechnung der ärztlichen Leistungen (Vertrag Ärzte, Unfallversicherungsträger) (gültig ab 1. Mai 2001)
Gespeichert in:
Körperschaften: | , |
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Köln
Dt. Ärzte-Verl.
2001
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Schriftenreihe: | Deutsches Ärzteblatt
98,4, Sonderbeil. |
Schlagworte: | |
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