Rechtliche Eroerterung der Frag: Ob die Reichs-Ritterschafftliche Toechter und Schwestern, gegen vorhandene Soehne und Brueder, bey denen bekannten taeglich vokommenden Umstaenden, ein Erbschaffts-Recht, ultra congruam Dotem, mit Grunde praetendiren koennen? cum annexo peculiari Responso Der ... Juristen-Facultaet zu Halle: Anjetzo insonderheit die Crailsheimische Famille betreffend
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1. Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Hallae Magdeburgicae
Salfeld
1696
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