Es wird durch unsere unterm 3. und 6. Julij nechsthin außgangene und publicirte offene Mandaten bereits männiglich kundbahr seyn, welchergestalten wir die Graff Hohenloische doppelte Groschen in unserm Land und Hochstifft gäntzlich zuverruffen und zuverschlagen, auch was wegen der andern annoch darinnen befindlichen Groschen gnädigst zuverordnen seynd bewogen worden; Nun hat es zwar, so viel gedachte Hohenloische Groschen betrifft, bey deren gätzlichen Verruffung allerdings seyn beständiges verbleiben ... Datum in Unserer Residentz-Statt Würtzburg, den 31. Augusti Anno 1696.
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Format: | Buch |
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Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Würtzburg
1696
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