Deß Hochwürdigen Fürsten vnnd Herrn, Herrn Philips Adolphen, Bischoffen zu Würtzburg, vnd Hertzogen zu Francken, etc. Vnsers gnädigen Fürstens vnd Herrns, Vernewerte Mandat, Bevelch vnd Ordnung. Wie es ins künfftig in etliche[n] stücken zu guter Policey gehörig, vnd insonderheit vnter denen im H. Reich, diesem Kreiß vnd Stifft hiebevorn auch außgangenen legibus sumptuarijs, mit Kleidungen, Heyrathen, Hochzeiten, Kindtauffen, Begräbnussen vnd dergleichen, in jhrer Fürstlichen Gnaden Stifft vnd Fürstenthumb, hinfüro gehalten werden soll
Gespeichert in:
Format: | Buch |
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Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Würtzburg
Vollmar
1624
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