Kurtze Erörterung Einiger Gewissens-Fragen: Von dem, Nach eignem Gutdüncken ohne hohe Noth, dem Ministerio zum Despect, Verdruß und Nachtheil, [et]c. selbst erwehlten oder veränderten Beicht-Stuhl, Daraus zu ersehen, Daß niemand nach fürgeschützter Freyheit eines prætendirten Staats oder vermeinten Vorzugs vor andern ... sich nach Belieben hie und dar einpfarren ... Item: Daß die Prediger ... frembde Beicht-Kinder annehmen ... ; Und dann: Daß sonderlich die Consistoria solchen liederlichen Beicht-Kindern ... nichten gestatten können noch sollen
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Magdeburg
Müller
1690
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Online-Zugang: | kostenfrei |
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