Anmerckungen über den Codicem iuris Bavarici iudiciarii worinn derselbe sowohl mit d. gemeinen, als ehemalig-statutar. Gerichts-Ordnungen u. Rechten genau collationirt, mithin nicht nur d. Unterschied inter Ius vetus & novum, samt d. Fontibus, woraus d. letztere geschöpft worden, angezeigt, sondern auch dieses mit Beyfügung d. bey d. höchsten Reichs-Gerichten übl. Praxi in e. mehrers Liecht gesetzt wird
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | Undetermined |
Veröffentlicht: |
München
Vötter
1754
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