Von Gottes Gnaden Wir Clement August Ertz-Bischoff zu Cöln ... Thuen kund ... demnach Wir in Unserer unterm 24ten Martii lauffenden Jahrs in offenen Druck ins Land außgelassener Verordnung, wie es in Puncto Titulaturæ & Jurisdictionis von und bey unseren Land-Drost und Rhäten ins künfftig gehalten haben wollen, auch dieses haubtsachlich mit einfliessen laßen, daß erwehnte Unsere Land-Drost und Rhäte sich hierunter weiter nichts, als was in der von Unserem negsten Herrn Vorfahren Churfürsten Joseph Clement Höchstseeligsten Andenckens Anno 1700. erlaßener und gebührend verkündeter Raths Ordnung ihnen nahment- und specificirlich zugelegt worden ist, anmaßen sollen ... [... geben Bonn den 2ten Junii 1739]
Gespeichert in:
Format: | Buch |
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Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
[S.l.]
1739
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