Eines Hoch-Löblichen Ober-Rheinischen Creyses Kriegs-Articulen, Worauff Dero Kriegs-Officiers und geworbene Völcker zu Roß und Fuß ihre Pflichten ablegen - auch Zeit ihrer Diensten, sowol im Feld und Commando, als auch in Guarnisonen und Quartieren halten sollen Gemeinsamlich verordnet und zu publiciren beschlossen in Conventu Circuli Franckfurth am Mayn den 14. Novembr. 1726

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Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Franckfurth am Mayn Zu finden bey Wolffgang Christoph Multz [1726]
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