Das Risikomanagement in Genossenschaftsbanken und Sparkassen gemäß Risiko- und Offenlegungsbericht
Kreditinstitute müssen im Rahmen der externen Rechnungslegung und der Regulatorik über ihr Risikomanagement berichten. Der vorliegende Beitrag analysiert für Genossenschaftsbanken und Sparkassen vergleichend, welche Informationen der Berichtsadressat aus dem externen Risiko- und Offenlegungsbericht...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen 2021-06, Vol.71 (2), p.90-124 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng ; ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Kreditinstitute müssen im Rahmen der externen Rechnungslegung und der Regulatorik über ihr Risikomanagement berichten. Der vorliegende Beitrag analysiert für Genossenschaftsbanken und Sparkassen vergleichend, welche Informationen der Berichtsadressat aus dem externen Risiko- und Offenlegungsbericht gewinnen kann und welche Redundanzen dabei bestehen. Die Untersuchung verdeutlicht, dass die Informationen zum Risikomanagement in den von den Instituten publizierten Risiko- und Offenlegungsberichten unterschiedlich ausführlich ausfallen, teils institutsunspezifische Standardtexte verwendet werden und Redundanzen die Berichtstransparenz einschränken. Zukünftig sollte in der Berichtspraxis möglichst ein Berichtsmedium eingesetzt, die Angaben auf das spezifisch Entscheidungsrelevante fokussiert und gesetzliche Vorgaben spezifiziert werden. |
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ISSN: | 0044-2429 2366-0414 |
DOI: | 10.1515/zfgg-2021-0006 |