Betreuungsbedürfnisse schizophrener Patienten im Jahr nach Klinikentlassung in der Versorgungsregion Dresden

Zusammenfassung: Eine initial 115 Patienten umfassende Kohorte chronisch schizophren Erkrankter wurde während ihrer gemeindepsychiatrischen Betreuung in der Versorgungsregion Dresden 1 und 12 Monate nach Klinikentlassung u. a. mit dem Berliner Bedürfnisinventar untersucht. Dabei konnte über den 1-Ja...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie Psychiatrie, 2000, Vol.68 (4), p.176-187
Hauptverfasser: Kallert, Th W, Leiße, M
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung: Eine initial 115 Patienten umfassende Kohorte chronisch schizophren Erkrankter wurde während ihrer gemeindepsychiatrischen Betreuung in der Versorgungsregion Dresden 1 und 12 Monate nach Klinikentlassung u. a. mit dem Berliner Bedürfnisinventar untersucht. Dabei konnte über den 1-Jahres-Zeitraum hinweg stabil eine Bedürfnisstrukturierung identifiziert werden, die sich vordringlich auf den Bereich einer autonomen sozialen Basiskompetenz, ein qualitativ anspruchsvolleres Niveau von Bindungs- und Beziehungskompetenz sowie auf (zumindest drohende) Elemente einer sozialen Desintegration bezieht. Merkmale, die den Krankheitsverlauf charakterisieren (z. B. Krankheitsdauer, Veränderungen der psychopathologischen Symptomatik) und ein Faktor der Selbstwahrnehmung krankheitsbedingter subjektiver Veränderungen sind die entscheidenden Prädiktoren für die Entwicklung des Umfangs an Hilfsbedürfnissen im Untersuchungszeitraum. Aus von Patienten wahrgenommenen Defiziten an Unterstützung im Versorgungssystem (z. B. betreffend Arbeit/Beschäftigung), die Resultate einer normativen Bedarfs- und Strukturanalyse desselben bekräftigen, ergeben sich Folgerungen für eine weitere inhaltliche und institutionalisierte Etablierung von Betreuungselementen, die in einem nach der politischen Wende auf eine gemeindepsychiatrische Orientierung hin umzustrukturierenden Versorgungssystem (aktuell) noch nicht vorgehalten werden.
ISSN:0720-4299
1439-3522
DOI:10.1055/s-2000-11631