Datenschutz-Folgenabschätzung und Transparenzdefizite der Techniknutzung: Eine Untersuchung am Beispiel der polizeilichen Datenverarbeitungstechnologie
Seit 2018 ist auch für Datenverarbeitungsvorgänge der Polizei nach dem EU‑Datenschutzrecht bei hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vorgeschrieben. Dieser Beitrag untersucht die Möglichkeiten, die diese verbindliche DSFA für eine trans...
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Veröffentlicht in: | TATuP - Zeitschrift für Technikfolgenabschätzung in Theorie und Praxis (Online) 2020-12, Vol.29 (3), p.24-29 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng ; ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Seit 2018 ist auch für Datenverarbeitungsvorgänge der Polizei nach dem EU‑Datenschutzrecht bei hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vorgeschrieben. Dieser Beitrag untersucht die Möglichkeiten, die diese verbindliche DSFA für eine transparente, grundrechtsschonende und demokratisch kontrollierbare Polizeiarbeit bietet. Er zeigt, dass sich viele Akteure der Innenpolitik und Polizei mit Transparenz schwertun, sodass eine demokratische Kontrolle, die grundrechtsschonendes Polizeihandeln sicherstellen soll, nur eingeschränkt funktioniert. Dem kann durch höhere Transparenzstandards bei der polizeilichen Datenverarbeitung sowie durch eine grundrechtsschonende Technikgestaltung nach dem Grundsatz Privacy by Design entgegengewirkt werden. |
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ISSN: | 2568-020X 2567-8833 2567-8833 |
DOI: | 10.14512/tatup.29.3.24 |