Entscheidungshilfe bei erweitertem intensivmedizinischem Behandlungsbedarf auf dem Weg zur Organspende: Positionspapier der Sektion Ethik und der Sektion Organspende und -transplantation der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) unter Mitarbeit der Sektion Ethik der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
Zusammenfassung Hintergrund und Problemstellung Verletzungen, insbesondere Schädel-Hirn-Traumata, oder bestimmte Erkrankungen und ihre jeweiligen Folgen können zur Folge haben, dass die davon betroffenen Patienten trotz aller intensivmedizinischen Bemühungen daran versterben. Sollte eine Organspende...
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Veröffentlicht in: | Medizinische Klinik, Intensivmedizin und Notfallmedizin Intensivmedizin und Notfallmedizin, 2019-05, Vol.114 (4), p.319-326 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Hintergrund und Problemstellung
Verletzungen, insbesondere Schädel-Hirn-Traumata, oder bestimmte Erkrankungen und ihre jeweiligen Folgen können zur Folge haben, dass die davon betroffenen Patienten trotz aller intensivmedizinischen Bemühungen daran versterben. Sollte eine Organspende nach deren Tod prinzipiell in Betracht kommen, sind regelhaft intensivmedizinische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Organe erforderlich, die aber nicht mehr dem betreffenden Patienten zunutze sein können. Dies kann zu einem ethischen Zielkonflikt zwischen einer würdevollen Begleitung des Patienten am Lebensende und einem erweiterten Behandlungsbedarf zur bestmöglichen Organprotektion führen – besonders dann, wenn der Patient vorab eine Therapiebegrenzung bestimmt hat.
Vorgehensweise
Die Sektion Ethik und die Sektion Organspende und -transplantation der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) haben in mehreren Sitzungen und einer Telefonkonferenz eine Entscheidungshilfe erarbeitet, die den Entscheidungsprozess hinsichtlich des Behandlungsumfangs bei potenziellen Organspendern zunächst auf die Bewertung 5 einzelner Dimensionen fokussiert, nämlich die Gewissheit des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, den Organspendewunsch des Patienten, seinen Willen zur Therapiebegrenzung, die Eingriffsintensität der zur Organprotektion erforderlichen erweiterten Behandlungsmaßnahmen und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Organprotektion. Aus der Zusammenschau der Einzelbewertungen, die anhand eines dafür entwickelten Netzdiagramms verdeutlicht werden kann, lässt sich bei aller Komplexität der Fragestellung doch erkennen, ob eine Fortführung oder ggf. Erweiterung der intensivmedizinischen Maßnahmen ethisch gerechtfertigt, fragwürdig oder gar ausgeschlossen erscheint.
Ergebnis
Die beschriebene Vorgehensweise kann ethische Zielkonflikte hinsichtlich des Therapieumfangs bei dem todgeweihten Patienten entschärfen helfen, bei denen eine Organspende medizinisch prinzipiell möglich erscheint. |
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ISSN: | 2193-6218 2193-6226 |
DOI: | 10.1007/s00063-019-0578-3 |