Schwerstverletzungsartenverfahren – Einfluss der Ziffer 11 „Komplikationen“ sowie der COVID-19-Pandemie auf ein Haus der traumatologischen Maximalversorgung

Zusammenfassung Einführung Die Sicherstellung der besten Therapie – das Heilverfahren (HV) – ist Aufgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Verletzungsartenverzeichnis ist das Mittel zur Lenkung des HV. Ziele der Arbeit sind die Auswertung der mittelfristigen Entwicklung der F...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Unfallchirurg 2023-06, Vol.126 (6), p.477-484
Hauptverfasser: Lodde, Moritz F., Freistühler, Moritz, Sußiek, Julia, Stolberg-Stolberg, Josef, Roßlenbroich, Steffen, Katthagen, J. Christoph, Raschke, Michael J.
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Einführung Die Sicherstellung der besten Therapie – das Heilverfahren (HV) – ist Aufgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Verletzungsartenverzeichnis ist das Mittel zur Lenkung des HV. Ziele der Arbeit sind die Auswertung der mittelfristigen Entwicklung der Fallzahlen im DAV, VAV und SAV, der Ziffer 11 „Komplikationen“ sowie des möglichen Einflusses durch die COVID-19-Pandemie. Methodik Alle im SAV-Zentrum stationären DAV-, VAV- und SAV-Fälle von Januar 2019 bis Dezember 2021 wurden retrospektiv eingeschlossen. Die Fallzahlen vor und während der Lockdownmaßnahmen wurden verglichen. Der Case-Mix-Index, die Anzahl der durchschnittlichen Operationen, die Saalzeitminuten und die stationäre Verweildauer wurden analysiert. Ergebnisse 67 % aller 2007 stationär behandelten Versicherten gehören dem SAV an. 51 % aller SAV-Fälle sind der Ziffer 11 zuzuordnen. Im Bereich des Schultergürtels und Ellenbogens, an der Hand, am Kniegelenk und im Bereich des Sprunggelenks und Fußes sind viele Fälle der Ziffer 11 behandelt worden. Diese sind wirtschaftlich nur entsprechend der Fälle des VAV abgebildet. Durch die Lockdownmaßnahmen sind die Fallzahlen signifikant zurückgegangen. Das Verhältnis der Fallzahlen im DAV und VAV vs. SAV hat sich nicht verändert. Schlussfolgerung Im Einzugsgebiet des vorliegenden SAV-Zentrums wird die Steuerung des HV in DAV, VAV und SAV erfolgreich verwendet. Der Großteil aller Fälle gehört dem SAV an. Hiervon wiederum ist mehr als die Hälfte der Ziffer 11 zuzuordnen. Der hohe Anteil an Komplikationsfällen der Ziffer 11 wirft die Frage nach der Notwendigkeit einer strukturellen Anpassung des HV auf. Die Kommentierung des aktualisierten Verletzungsartenverzeichnisses bietet entscheidende klärende Definitionen, jedoch sollte die Übersichtlichkeit erhalten bleiben. Graphic abstract
ISSN:2731-7021
0177-5537
2731-703X
1433-044X
DOI:10.1007/s00113-023-01294-0