Nachbesetzung Kassenarztstelle in einem MVZ; kurzfristige Selbstvertretung durch zuvor angestellten Arzt auf vakant gewordener Angestelltenstelle: Ärzte-ZV 32 Abs. 1 S. 5, 32b Abs. 6

Zusammenfassung Ein Vertragsarzt/eine Vertragsärztin darf nach Beendigung der Anstellung übergangsweise sich selbst auf dem vakant gewordenen Arztsitz vertreten

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2022, Vol.40 (8), p.703-705
Format: Artikel
Sprache:eng ; ger
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Online-Zugang:Volltext
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