Nachbesetzung Kassenarztstelle in einem MVZ; kurzfristige Selbstvertretung durch zuvor angestellten Arzt auf vakant gewordener Angestelltenstelle: Ärzte-ZV 32 Abs. 1 S. 5, 32b Abs. 6
Zusammenfassung Ein Vertragsarzt/eine Vertragsärztin darf nach Beendigung der Anstellung übergangsweise sich selbst auf dem vakant gewordenen Arztsitz vertreten
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2022, Vol.40 (8), p.703-705 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | eng ; ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Ein Vertragsarzt/eine Vertragsärztin darf nach Beendigung der Anstellung übergangsweise sich selbst auf dem vakant gewordenen Arztsitz vertreten |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-022-6286-7 |