Nachbesetzung Kassenarztstelle in einem MVZ; kurzfristige Selbstvertretung durch zuvor angestellten Arzt auf vakant gewordener Angestelltenstelle: Ärzte-ZV 32 Abs. 1 S. 5, 32b Abs. 6

Zusammenfassung Ein Vertragsarzt/eine Vertragsärztin darf nach Beendigung der Anstellung übergangsweise sich selbst auf dem vakant gewordenen Arztsitz vertreten

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Veröffentlicht in:Medizinrecht 2022, Vol.40 (8), p.703-705
Format: Artikel
Sprache:eng ; ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Ein Vertragsarzt/eine Vertragsärztin darf nach Beendigung der Anstellung übergangsweise sich selbst auf dem vakant gewordenen Arztsitz vertreten
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-022-6286-7