Krankenpfleger darf wegen verweigerter Tests gekündigt werden

Ein Krankenpfleger wird gekündigt, weil er regelmäßige Corona-Tests „im Sinne des Grundrechts auf Leben“ ablehnt. Der OGH erklärt die Kündigung für rechtmäßig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österreichische Krankenhaus-Zeitung 2021-01, Vol.62 (11), p.15-15
1. Verfasser: Ploier, Monika
Format: Artikel
Sprache:eng
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Krankenpfleger wird gekündigt, weil er regelmäßige Corona-Tests „im Sinne des Grundrechts auf Leben“ ablehnt. Der OGH erklärt die Kündigung für rechtmäßig.
ISSN:0472-5530
2730-7271
DOI:10.1007/s43830-021-0121-8