Einfluss der COVID-19-Pandemie auf Anzahl und Dauer der von ambulanten Pflegediensten erbrachten Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Bayern
Zusammenfassung Hintergrund Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat der deutsche Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI geändert. Die hauptsächlich durch ambulante Pflegedienste erbrachte Pflegeberatung muss (befristet bis zum 31.12.2021) nicht mehr in de...
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Veröffentlicht in: | HeilberufeSCIENCE 2021-11, Vol.12 (3-4), p.79-91 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng ; ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Hintergrund
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat der deutsche Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI geändert. Die hauptsächlich durch ambulante Pflegedienste erbrachte Pflegeberatung muss (befristet bis zum 31.12.2021) nicht mehr in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen erfolgen, sondern ist auch per Telefon oder online möglich. In 2020 war zudem die bestehende Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer Pflegeberatung für Pflegegeldbeziehende für einige Monate ausgesetzt.
Ziel
Beschrieben wird der Einfluss der COVID-19-Pandemie auf Anzahl und Dauer der von ambulanten Pflegediensten erbrachten Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, wie sich die Aussetzung der Beratungsverpflichtung auf die Inanspruchnahme von Pflegeberatungen ausgewirkt hat.
Methode
Sekundäranalyse von über 43.000 Datensätzen der BARMER Pflegekasse in Bayern, die ursprünglich zum Zwecke der Abrechnung gesammelt und gespeichert wurden. Auswertung in erster Linie mittels Zeitreihenanalysen und anderer deskriptiver Statistiken. Zusätzlich wurde die Korrelation zwischen der wöchentlichen Anzahl der Pflegeberatungen und den dem Robert Koch-Institut gemeldeten COVID-19-Fälle in Bayern ermittelt.
Ergebnisse
Ende März bis Mitte April 2020 verringerte sich die Zahl der Beratungen gegenüber Februar 2020 um fast 80 %. Für diesen Einbruch der Beratungszahlen war die Sorge vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 entscheidend. Ermöglicht wurde der Rückgang aber zusätzlich durch die am 27.03.2020 beschlossene Aussetzung der Beratungspflicht. Die Aussetzung der Beratungspflicht allein hat in Bayern zu einem Rückgang zwischen 44 und 49 % geführt. Die vorliegenden Daten zeigen ferner, dass telefonische Pflegeberatungen im Durchschnitt kürzer sind als Präsenzberatungen.
Schlussfolgerungen
Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass nur rund die Hälfte der Pflegeberatungen von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen würde, wenn die in § 37 Abs. 3 verankerte Beratungsverpflichtung dauerhaft wegfiele. Außerdem enthalten sie Hinweise darauf, dass Beratungen bei einer Abrechnung nach Zeit im Durchschnitt kürzer sind als bei einer Abrechnung mittels Einsatzpauschalen. |
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ISSN: | 2190-2100 2190-2100 |
DOI: | 10.1007/s16024-021-00358-8 |