Datenschutz und Haftungsrecht — Notwendigkeit einer datenschutzspezifischen Gefährdungshaftung?
Jede falsche, unbefugte oder unzulässige Datenverarbeitung führt zu einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Bürgers und damit zu einer Verletzung des „informationellen Selbstbestimmungsrechts“. Gleichwohl ist die Durchsetzung daraus abzuleitender Schadensersatzansprüche...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik 1989-01, Vol.22 (1), p.16-21 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Jede falsche, unbefugte oder unzulässige Datenverarbeitung führt zu einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Bürgers und damit zu einer Verletzung des „informationellen Selbstbestimmungsrechts“. Gleichwohl ist die Durchsetzung daraus abzuleitender Schadensersatzansprüche im Regelfall für den Betroffenen unmöglich, da er ein Verschulden der datenverarbeitenden Stelle im Hinblick auf die Komplexität der Datenverarbeitungsvorgänge und mangels genauer Kenntnisse interner Arbeitsabläufe nur selten wird nachweisen können. Deshalb soll nachfolgend aufgezeigt werden, daß im Bereich der „Datenhaftung“ ein Verzicht auf die Schuldenshaftung überfällig ist. |
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ISSN: | 0514-6496 |