Gumi Gaayo: Some introductory remarks
Die folgenden zwei Beiträge, der zum Thema „Die Gumi Gaayo-Versammlung der Boran: ein traditionelles Gesetzgebungsorgan in seinem Verhältnis zum äthiopischen Staat und einer sich modernisierenden Welt” und die vorangestellten einleitenden Bemerkungen dazu befassen sich mit dem oromosprachigen Gebiet...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Ethnologie 1994-01, Vol.119 (1), p.17-25 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Die folgenden zwei Beiträge, der zum Thema „Die Gumi Gaayo-Versammlung der Boran: ein traditionelles Gesetzgebungsorgan in seinem Verhältnis zum äthiopischen Staat und einer sich modernisierenden Welt” und die vorangestellten einleitenden Bemerkungen dazu befassen sich mit dem oromosprachigen Gebiet Südäthiopiens, insbesondere mit den Boran, unter dem Gesichtspunkt von pluralem Recht und dem Umgang mit ethnischer Heterogenität. Im Zentrum der Betrachtung steht eine der großen periodischen Versammlungen der Boran im Rahmen ihres Generationsklassensystems, gada, namens Gumi Gaayo, die im Jahr 1988 stattfand. Aus der protokollartigen Beschreibung dieser Versammlung wird deutlich, wie hier eine überkommene Institution als Forum für die Auseinandersetzung mit dem modernen Staat und den in die Region vordringenden Welt-religionen genutzt wird. Repräsentanten des Mengistu-Regimes nutzen die Versammlung als Resonanzboden für ihre Programmatiken. Im Gegenzug verlangen die Boran von ihnen Rechenschaft für staatliche Mißgriffe und nutzen ihre Anwesenheit, sie auf die Beschlüsse der Gumi Gaayo zu verpflichten: ein Verhältnis wechselseitiger Instrumentalisierung. Das Bemühen des Staates um die Gumi zeigt, wie sehr er der Unterstützung durch überkommene Autoritäten im lokalen ethnischen Rahmen bedarf. Auf der anderen Seite zeigen Inhalte wie formale Erziehung, Naturschutz und die Besetzung von Verwaltungs-posten, wie sehr die Gumi genötigt ist, sich mit „modernen” Inhalten zu befassen und sich mit dem Staat zu artikulieren. Deutet diese Lesart der Verhandlungen der Gumi Gaayo darauf hin, daß es 1988 eine gewisse Macht-balance zwischen dem Staat und den gada-Autoritäten gab, so verschob sich diese Balance in den folgenden Jahren zugunsten der lokalen „Stammes”-Institutionen. Als im Mai 1991 Mengistus Soldaten nach Kenia flohen, nachdem sich ihr Präsident auf seine Ranch nach Zimbabwe abgesetzt hatte, war Südäthiopien ganz in der Hand „traditioneller” Autoritäten (die, anders als diese Bezeichnung suggeriert, selbstverständlich auch dem Wandel unterliegen) und blieb ca. ein halbes Jahr ganz außerhalb jeder Form moderner Staatlichkeit. Dann rückte der Staat erneut ins Blickfeld lokaler Kräfte; nicht so sehr als Akteur, sondern als Streitobjekt. Zwischen verschiedenen Befreiungsbewegungen, die sich vor allem in ihrer ethnischen Basis unterschieden, entbrannte der Kampf um Anteile an dem Staat, dessen Wiedererstehen man erwartete. Im Oromo-Gebiet ist die derzeitige Zentralre |
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ISSN: | 0044-2666 |