Lach’ doch mal
ZusammenfassungNach Art. 17 UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Mediennutzung. YouTube, Instagram, TikTok und Co erfreuen sich bei Kindern und Jugendlichen einer zunehmenden Beliebtheit und bieten nicht zuletzt auch vielfältige Inspirationen durch Influencer, die mit...
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Veröffentlicht in: | Datenschutz und Datensicherheit 2022-01, Vol.46 (6), p.357-360 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Magazinearticle |
Sprache: | ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | ZusammenfassungNach Art. 17 UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Mediennutzung. YouTube, Instagram, TikTok und Co erfreuen sich bei Kindern und Jugendlichen einer zunehmenden Beliebtheit und bieten nicht zuletzt auch vielfältige Inspirationen durch Influencer, die mit ihren Inhalten häufig Einblicke in ihr Privatleben geben und direkt oder auch indirekt Werbung für ein bestimmtes Produkt machen. Oft werden diese zu schillernden Vorbildern, die von Firmen kostenlos teure Produkte erhalten, damit den eigenen Alltag inszenieren und nicht zuletzt viel Geld verdienen. Deshalb ist es kaum verwunderlich, dass Minderjährige nicht mehr nur zu den Konsumenten solcher Darstellungen gehören, sondern selbst vor der Kamera agieren: Kinder, die Spielzeug oder Kinderautositze testen, die Einblicke in ihre Freizeit gewähren oder Schminktipps geben und im Drogeriemarkt die entsprechenden Einkäufe tätigen. Aus familienrechtlicher Perspektive wirft dies eine Vielzahl von Fragen auf, die im Folgenden diskutiert werden sollen. |
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ISSN: | 1614-0702 1862-2607 |
DOI: | 10.1007/s11623-022-1619-2 |