Kirchlich getragene Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: Neue Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof
Zusammenfassung Zum kirchlichen Arbeitsrecht liegt dem EuGH ein neues Vorabentscheidungsersuchen des BAG vor. Es betrifft die Frage, ob eine katholisch getragene Einrichtung einer in der Schwangerenberatung tätigen Sozialpädagogin aufgrund von Kirchenaustritt kündigen darf, obwohl die Einrichtung au...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2024-08, Vol.42 (8), p.580-585 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Zum kirchlichen Arbeitsrecht liegt dem EuGH ein neues Vorabentscheidungsersuchen des BAG vor. Es betrifft die Frage, ob eine katholisch getragene Einrichtung einer in der Schwangerenberatung tätigen Sozialpädagogin aufgrund von Kirchenaustritt kündigen darf, obwohl die Einrichtung auf solchen Stellen ansonsten auch nichtkatholische Mitarbeiterinnen beschäftigt. Wenn der EuGH die Vorlagefrage auf der Linie seiner bisherigen Judikatur beantwortet, werden Sonderrechte, die in der Bundesrepublik den Kirchen als Arbeitgebern gewährt werden, erneut eingegrenzt und die individuellen Grundrechte von kirchlich Beschäftigten nochmals gestärkt werden. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-024-6807-7 |