Arbeitsteilung zwischen Anästhesie und Herzchirurgie

Allerdings war damit nur der erste Schritt getan, denn die nächsten 10 Jahre noch galt der Operateur als „captain of the ship“ und als Gesamtverantwortlicher für alles, was im OP geschah [9]. Er entscheidet über sämtliche operativen Maßnahmen sowie über die Verlegung- bzw. Rückverlegung seiner Patie...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Herz-, Thorax- und Gefässchirurgie Thorax- und Gefässchirurgie, 2016-02, Vol.30 (1), p.37-40
Hauptverfasser: Landauer, B., Siebel, A.
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Allerdings war damit nur der erste Schritt getan, denn die nächsten 10 Jahre noch galt der Operateur als „captain of the ship“ und als Gesamtverantwortlicher für alles, was im OP geschah [9]. Er entscheidet über sämtliche operativen Maßnahmen sowie über die Verlegung- bzw. Rückverlegung seiner Patienten auf die bzw. von der anästhesiologisch geleiteten Intensivstation. Der Anästhesist bzw. Dabei ist die Tätigkeit von Erfüllungsgehilfen z. B. aus der Anästhesiepflege oder der Kardiotechnik dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Mutterdisziplin, also der Anästhesie bzw. der Herzchirurgie, zuzuordnen. Hierbei sind erfahrungsgemäß gern verdrängte negative Kompetenzkonflikte, also Probleme, für die sich keiner zuständig fühlt, zu berücksichtigen. Sie haben 1983, diese Lücke schließend, im Namen der anästhesiologischen Fachgesellschaften, nämlich der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten (BDA) – heute würde man von „Feintuning“ sprechen – den Band Entschließungen, Empfehlungen und Vereinbarungen, also entsprechende „Absprachen“, mit anderen Fachgebieten/-verbänden herausgebracht. Stellung des leitenden Anästhesisten (1964), Zusammenarbeit in der Intensivmedizin (1970), Zusammenarbeit bei der operativen Patientenversorgung (1982), anästhesiologische Voruntersuchung (1982/1989), prä-, intra- und postoperative Lagerung des Patienten (1982/1987), Zusammenarbeit bei der Bluttransfusion (1989), Zulässigkeit und Grenzen der Parallelverfahren in der Anästhesiologie (1989), bestätigt in den Münsteraner Erklärungen I und II (2004/2007), Erstversorgung von Neugeborenen (1992), Organisation der postoperativen Schmerztherapie (1993), Zusammenarbeit in der operativen Gynäkologie und in der Geburtshilfe (1996), Anwesenheit der Väter bei der Sectio caesarea (1999), Formulierungshilfen für die Umsetzung der Organisationsmodelle zur postoperativen Schmerztherapie in bettenführenden Kliniken/Abteilungen (2004), Qualitätssicherung in der ambulanten Anästhesie (2005/2006), ärztliche Kompetenz und Delegation in der Anästhesie (2007/2009), Ausstattung und Organisation interdisziplinärer operativer Intensiveinheiten (IOI; Vereinbarung mit den Chirurgen; 2007), Organisation der Intensivmedizin (Vereinbarung mit den Interniste; 2007), Analgosedierung für diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Erwachsenen (2010).
ISSN:0930-9225
1435-1277
DOI:10.1007/s00398-015-0036-3