Unzulässigkeit einer Werbung für Ärzte mit dem Hinweis, diese nähmen eine Spitzenstellungunter der deutschen Ärzteschaft ein

Zur Zulässigkeit einer Internetplattform, auf der namentlich genannte Ärzte als “Spitzenmediziner”, “führende medizinische Experten”, “Top-Experten”, “Top-Fachärzte” und “führende Spezialisten” ausgewiesen werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2012-12, Vol.30 (12), p.807-812
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zur Zulässigkeit einer Internetplattform, auf der namentlich genannte Ärzte als “Spitzenmediziner”, “führende medizinische Experten”, “Top-Experten”, “Top-Fachärzte” und “führende Spezialisten” ausgewiesen werden.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-012-3305-0