Untergrenzen oder Personalbemessung in der Pflege
Zusammenfassung Die Pflegepersonaluntergrenzen als rote Linien zur Abgrenzung einer gefährlichen Pflegepraxis sind nicht geeignet, die dringend benötigte Trendwende einzuleiten und für eine verbesserte Personalausstattung in der Pflege zu sorgen. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) setzt mit d...
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Veröffentlicht in: | Der Onkologe 2020-11, Vol.26 (11), p.1040-1046 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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Die Pflegepersonaluntergrenzen als rote Linien zur Abgrenzung einer gefährlichen Pflegepraxis sind nicht geeignet, die dringend benötigte Trendwende einzuleiten und für eine verbesserte Personalausstattung in der Pflege zu sorgen. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) setzt mit der Rückkehr zur vollständigen Deckung der Pflegepersonalkosten die richtigen Rahmenbedingungen, den Fachkräftemangel zu überwinden- Dies kann aber nur dann gelingen, wenn – wie durch die „Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP) gefordert – für den Aufbau der Kapazitäten des Pflegepersonals ein Verfahren zur bedarfsgerechten Pflegepersonalbemessung vorgelegt wird. Mit der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 haben Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Pflegerat eine pragmatische, aber v. a. sofort nutzbare und im Pretest umfangreich geprüfte Lösung vorgelegt. Es gilt, diese Interimslösung nun im politischen Prozess unverzüglich und verbindlich einzuführen und den Weg für die wissenschaftliche Weiterentwicklung einzuleiten. Die Gesundheitsversorgung – nicht nur in der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie – hängt maßgeblich von einer angemessenen Pflegepersonalausstattung ab, dies auch in Zukunft abzusichern, ist das Gebot der Stunde, und verbindliche Personalvorgaben aus einer bedarfsgerechten Personalbemessung sind der Schlüssel. |
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ISSN: | 0947-8965 2731-7226 1433-0415 2731-7234 |
DOI: | 10.1007/s00761-020-00838-y |