Betäubungsmittel in Notfallsanitäter-Hand – ein Geniestreich des Gesetzgebers?
Zusammenfassung Unter dem Etikett des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) hat der Gesetzgeber buchstäblich in allerletzter Minute über den Gesundheitsausschuss des Bundestages das BtMG geänder...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2023-12, Vol.41 (12), p.964-967 |
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Hauptverfasser: | , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Unter dem Etikett des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) hat der Gesetzgeber buchstäblich in allerletzter Minute über den Gesundheitsausschuss des Bundestages das BtMG geändert und so den Weg für die Betäubungsmittelanwendung durch Notfallsanitäter (unter bestimmten Voraussetzungen) möglich gemacht. Ob es dieser Änderung bedurft hätte und ob sie die immer wieder dafür angeführte Rechtssicherheit für das im Rettungsdienst tätige Personal bringt, darum soll es in folgenden Beitrag gehen. |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-023-6625-3 |