Sonderbedarfszulassung/Drittwiderspruchsrecht/Dialysepraxis/KfH

Zusammenfassung Der Status einer zur Erbringung von Dialyseleistungen ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtung ist gegenüber der Sonderbedarfszulassung eines potentiellen Konkurrenten vorrangig und berechtigt grundsätzlich zu einer defensiven Konkurrentenklage.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2012-07, Vol.30 (7), p.479-483
1. Verfasser: BSG
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Der Status einer zur Erbringung von Dialyseleistungen ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtung ist gegenüber der Sonderbedarfszulassung eines potentiellen Konkurrenten vorrangig und berechtigt grundsätzlich zu einer defensiven Konkurrentenklage.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-012-3202-6