Anordnung eines Schulbesuchsverbots aufgrund einer Masernerkrankung eines Mitschülers

Zusammenfassung Eine Schulbesuchverbotsanordnung ist in einem Eilverfahren regelmäßig als rechtmäßig einzustufen, wenn in der Schuleinrichtung eine Masernerkrankung eines Schülers festgestellt wurde und der Schüler, gegen den das Besuchsverbot ausgesprochen wurde, mit dem erkrankten Schüler in Konta...

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Veröffentlicht in:Medizinrecht 2009-11, Vol.27 (11), p.683-685
1. Verfasser: VG Hamburg
Format: Artikel
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Eine Schulbesuchverbotsanordnung ist in einem Eilverfahren regelmäßig als rechtmäßig einzustufen, wenn in der Schuleinrichtung eine Masernerkrankung eines Schülers festgestellt wurde und der Schüler, gegen den das Besuchsverbot ausgesprochen wurde, mit dem erkrankten Schüler in Kontakt gekommen und nicht gegen Masern geimpft ist. Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei der Schule um eine Gemeinschaftseinrichtung handelt. (Leitsatz des Bearbeiters)
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-009-2530-7