Konsum einer E-Zigarette – Anwendbarkeit des Nichtraucherschutzgesetzes
1. Der Konsum einer E-Zigarette ist von den Rauchverboten des Nichtraucherschutzgesetzes NRW nicht erfasst. 2. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand lässt sich nicht feststellen, dass vom Gebrauch einer E-Zigarette vergleichbare Gefahren für Dritte wie beim sog. Passivrauchen herkömmlich...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2015-06, Vol.33 (6), p.442-449 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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