Konsum einer E-Zigarette – Anwendbarkeit des Nichtraucherschutzgesetzes

1. Der Konsum einer E-Zigarette ist von den Rauchverboten des Nichtraucherschutzgesetzes NRW nicht erfasst. 2. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand lässt sich nicht feststellen, dass vom Gebrauch einer E-Zigarette vergleichbare Gefahren für Dritte wie beim sog. Passivrauchen herkömmlich...

Ausführliche Beschreibung

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Veröffentlicht in:Medizinrecht 2015-06, Vol.33 (6), p.442-449
Format: Artikel
Sprache:ger
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Der Konsum einer E-Zigarette ist von den Rauchverboten des Nichtraucherschutzgesetzes NRW nicht erfasst. 2. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand lässt sich nicht feststellen, dass vom Gebrauch einer E-Zigarette vergleichbare Gefahren für Dritte wie beim sog. Passivrauchen herkömmlicher Zigaretten entstehen. 3. Eine Einbeziehung der E-Zigarette in bestehende Rauchverbote kommt nur unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenvorsorge in Betracht. Sie hätte einer ausdrücklichen Klarstellung im Gesetzestext und einer Risikoabschätzung durch den Gesetzgeber bedurft.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-015-4023-1