Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht im Rahmen des sog. Off-Label-Use
Zusammenfassung 1. Für den behandelnden Arzt besteht bei der Anwendung eines Medikamentes, welches für die beabsichtigte Therapie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen ist, eine umfassende Aufklärungspflicht. 2. Der Off-Label-Use entspricht einem Heilversuch, so dass die Aufklärung auf den Versuchs...
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Veröffentlicht in: | Medizinrecht 2009-09, Vol.27 (9), p.540-542 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Online-Zugang: | Volltext |
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1. Für den behandelnden Arzt besteht bei der Anwendung eines Medikamentes, welches für die beabsichtigte Therapie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen ist, eine umfassende Aufklärungspflicht.
2. Der Off-Label-Use entspricht einem Heilversuch, so dass die Aufklärung auf den Versuchscharakter sowie den Chancen- und Risikovergleich abstellen muss.
3. Muss sich ein Patient innerhalb kurzer Zeit erneut einem Eingriff unterziehen, kann die Wiederholung der Eingriffsaufklärung entfallen. (Leitsätze der Bearbeiterin) |
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ISSN: | 0723-8886 1433-8629 |
DOI: | 10.1007/s00350-009-2488-5 |