Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht im Rahmen des sog. Off-Label-Use

Zusammenfassung 1. Für den behandelnden Arzt besteht bei der Anwendung eines Medikamentes, welches für die beabsichtigte Therapie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen ist, eine umfassende Aufklärungspflicht. 2. Der Off-Label-Use entspricht einem Heilversuch, so dass die Aufklärung auf den Versuchs...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2009-09, Vol.27 (9), p.540-542
1. Verfasser: AG Essen
Format: Artikel
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung 1. Für den behandelnden Arzt besteht bei der Anwendung eines Medikamentes, welches für die beabsichtigte Therapie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen ist, eine umfassende Aufklärungspflicht. 2. Der Off-Label-Use entspricht einem Heilversuch, so dass die Aufklärung auf den Versuchscharakter sowie den Chancen- und Risikovergleich abstellen muss. 3. Muss sich ein Patient innerhalb kurzer Zeit erneut einem Eingriff unterziehen, kann die Wiederholung der Eingriffsaufklärung entfallen. (Leitsätze der Bearbeiterin)
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-009-2488-5